Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen wird unter:
a. Vertragspartner: Derjenige, der in seinem
eigenen Namen oder im Namen einer Gruppe den Vertrag mit Zeilschool de
Friese Meren abschließt
und
b. Zeilschool de Friese Meren: Zeilschool de Friese Meren
verstanden
Artikel 2.
Der Vertrag kommt durch das Akzeptieren des Angebotes von Zeilschool de
Friese Meren durch den Vertragspartner und eine schriftliche Bestätigung
oder per E-Mail durch Zeilschool de Friese Meren zustande. Das
Akzeptieren durch den Vertragspartner kann schriftlich, telefonisch, per
E-Mail oder Internet stattfinden und kann auch durch das Leisten einer
Anzahlung stattfinden.
Artikel 3. Bezahlung.
1. Der Vertragspartner muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der
Buchungsbestätigung 50% des fälligen Betrages gezahlt haben, den Rest
spätestens 3 Tage vor Ankunft. Eine Kaution muss unmittelbar
bei Ankunft gezahlt werden oder gezahlt worden sein.
2. Falls sich der Vertragspartner nicht an die Zahlungsfristen hält, hat
Zeilschool de Friese Meren das Recht den Vertrag als annulliert zu
betrachten, wonach für den Vertragspartner Annullierungskosten fällig
werden.
Artikel 4. Annullierung.
1. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder über
E-Mail zu annullieren.
2. Bei Annullierung ist für den Vertragspartner der folgende Teil des
Mietbetrages fällig:
Bei Annullierung bis 3 Monate vor Beginn der Mietperiode: 20 %, bis 2
Monate 40 %, bis 1 Monat 60 %, bis 2 Wochen 80 %
Bei Annullierung innerhalb 1 Woche vor dem Ankunftsdatum oder bei
Nichterscheinen: 100 %.
Zeilschool de Friese Meren wird nach Annullierung probieren, das Boot an
Dritte zu vermieten. Für Tage, an denen das Boot noch nachträglich
vermietet werden kann, wird dem ursprünglichen Vertragspartner ein
Betrag in Höhe des durchschnittlichen Tagespreises, der ihm berechnet
worden ist, mit Abzug von € 20,- pro Bootausgabe kreditiert.
Artikel 5. Pflichten Zeilschool de Friese Meren.
Zeilschool de Friese Meren wird das Fahrzeug in einem gutem Zustand am
vereinbarten Zeitpunkt dem Vertragspartner zur Verfügung stellen. Es
wird dem Zweck dienen können, wofür es bestimmt ist.
Artikel 6. Pflichten Vertragspartner.
Der Vertragspartner wird das Mietobjekt wie ein guter Familienvater,
bzw. ein guter Schiffsführer und entsprechend seines Zweckes gebrauchen.
Ausfahren bei Windstärke 7 oder mehr und/oder mit mehr als 6 Personen an
Bord ist nicht erlaubt. Der Vertragspartner muss selbst Verschlüsse,
stehendes und laufendes Gut usw. kontrollieren und kann den Eigner nicht
für hieraus hervorgehenden Schaden haftbar machen. Der Vertragspartner
muss dafür sorgen, dass der Schiffsführer bzw. die Bemannung über
ausreichende Segelkenntnisse und Könnerschaft (auch mit dem Motor)
verfügt. Der Vertragspartner wird keine Änderungen am Mietobjekt
vornehmen. Der Vertragspartner wird das Mietobjekt ohne schriftliche
Zustimmung des Vermieters nicht anderen zum Gebrauch überlassen, weder
ganz noch teilweise. Am Ende der Mietperiode wird der Vertragspartner
das Mietobjekt dem Vermieter zurückbringen, und zwar im selben Zustand,
in dem und am selben Ort an dem er es erhalten hat.
Artikel 7. Versicherung.
Zeilschool de Friese Meren hat das Mietobjekt für den Vertragspartner
für die Fahrt auf den Binnengewässern Vollkasko versichert. Zu diesem
Gebiet gehört ausdrücklich nicht: Wattenmeer, die Nordsee und das
IJsselmeer. Die Fox ist jedoch auf dem IJsselmeer versichert. Pro
Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von € 250,- für eine Polyvalk
und € 400,- für eine Fox 22, die vom Vermieter getragen werden muss.
Wenn die Rede von groβer Unkenntnis, Fahrlässigkeit,
Verantwortungslosigkeit, usw. ist, wird die Versicherung nicht in
Anspruch genommen, sondern ist der Vertragspartner vollständig selbst
haftbar.
Artikel 8. Schaden - Reparaturen.
Unter Berücksichtigung von Art. 6 gehen die Kosten der normalen Wartung
und Reparaturarbeiten auf Rechnung von Zeilschool de Friese Meren. Der
Vertragspartner hat für das Ausführen (lassen)
von Reparaturen die Zustimmung des Vermieters nötig. Zeilschool de
Friese Meren wird dem Vertragspartner die Reparaturkosten zurückzahlen,
wenn spezifizierte Rechnungen vorgelegt werden. Der Vertragspartner
muss, soweit möglich, die ersetzten Teile bei Zeilschool de Friese Meren
abgeben.
9. Schaden – Meldepflicht.
Der Vertragspartner ist haftbar für Schaden an oder Verlust des
Mietobjektes, sowie für den von ihm an Dritten verursachten Schaden,
soweit dieser nicht von der Versicherung gedeckt wird, der in der Zeit
entstanden ist, während er das Mietobjekt hat, unbeschadet der
Bestimmungen in Artikel 5. Zeilschool de Friese Meren kann nicht für
irgendeine körperliche Verletzung (Unfall), Diebstahl oder vermisste
Privateigentümer haftbar gemacht werden. Der Vertragspartner muss jeden
Umstand, aus dem Schaden hervorgeht und/oder einen Umstand, den der
Versicherer möglicherweise wissen muss, an Zeilschool de Friese Meren
mitteilen. Schaden, der nicht gemeldet worden ist, (sowohl am gemieteten
Fahrzeug, als an Dritten), wird vollständig beim Vertragspartner geltend
gemacht und fällt nicht unter die Versicherung. Der Vertragspartner muss
sich an die Anweisungen von Zeilschool de Friese Meren halten.
Bei Schaden wird die
Kaution eingehalten, bzw. der Schadensbetrag kassiert. Die Höhe des
Schadens wird von Zeilschool de Friese Meren festgesetzt. Falls der
Schaden geringer als die Kaution ist, wird dem Vertragspartner die
Differenz zurückgezahlt, sobald der Schadensbetrag bekannt ist.
10. Vertragsverletzung des Vertragspartners.
Der Vertragspartner ist haftbar, wenn sich herausstellt, dass seine
Segelkenntnisse und/oder Segelkunde und/oder mit Motor unzureichend
sind, oder er anderen Verpflichtungen gemäβ dieses Vertrages nicht
nachkommt. Auβer Einhaltung dieser Verpflichtungen oder Forderung von
Schadensvergütung, kann Zeilschool de Friese Meren den Vertrag ohne
Einschreiten des Richters für gelöst betrachten und das Mietobjekt
sofort zurücknehmen, falls die Vertragsverletzung dazu ausreichenden
Anlass gibt. Der Vertragspartner ist dann auch verpflichtet, den
Mietpreis zu bezahlen. Zeilschool de Friese Meren hat die Möglichkeit,
anstelle von Schadensvergütung eine Buβe vom Vertragspartner zu fordern,
falls das Mietobjekt später als vereinbart zurückgebracht wird. Diese
Buβe beträgt €15,- pro 15 Minuten, dass das Mietobjekt zu spät
zurückgebracht worden ist. Nach Geschäftsschluss mindestens €75,-. Wenn das Mietobjekt laut Vertrag vor
Sonntagnachmittag 15.30 Uhr zurückgebracht worden sein muss und dieser
Zeitpunkt im Mietvertrag angegeben wird, beträgt diese Buβe € 30,- pro
15 Minuten.